Tagespflege, Nachtpflege: Wenn man zu Hause eine Person pflegt und dabei eventuell noch einem Beruf nachgeht, braucht man in der Nacht Erholung. Dafür steht einem die Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung. Pflegebedürftige Menschen können in der Tagespflege gut versorgt werden und vor allem können sie mit jemanden Zeit verbringen.
Pflegebedürftige, denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde, haben Anspruch auf eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Dies ist einerseits eine Entlastung für die Angehörigen der pflegebedürftigen Person, andererseits eine positive Veränderung für die pflegebedürftige Person.
Jedem Pflegebedürftigen, der von Angehörigen oder Freunden zu Hause versorgt und betreut wird, steht Verhinderungspflege zu. Verhinderungspflege steht Ihnen zu, wenn ein betreuendes Familienmitglied eine Vertretung benötigt.
Die Pflegeversicherung ist seit 1995 durch den Bundestag beschlossen. Bei den Pflegeversicherungen sind die sogenannten Pflegekassen zuständig. Bei jeder Krankenkasse wurde eine Pflegekasse eingerichtet. Jede Person, die Mitglied einer Krankenkasse oder familienversichert ist, wird automatisch einer Pflegekasse zugeordnet.
Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, ob er Zuhause von Angehörigen gepflegt werden möchte, oder ob die Pflege von professionellen Pflegekräften übernommen werden soll. Wenn sich die pflegebedürftige Person für die häusliche Pflege entscheidet, wird das Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt.
Wenn jemand pflegebedürftig ist, kann er bei seiner Pflegekasse Pflegeleistungen beantragen. Pflegeleistungen sind alle Leistungen, auf welche die Pflegeversicherten nach Antragsstellung und Begutachtung des MDK (der Medizinische Dienst der Krankenversicherung) Anspruch haben.
Zu den Pflegeleistungen gehören alle Leistungen, auf die alle Pflegeversicherten nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch haben. Die Leistungen werden bei Erfüllung konkreter Voraussetzungen für die Pflegebedürftigen gewährt.
Was ist eine Härtefallregelung? Pflegebedürftige, die mehr Pflege benötigen, als Personen in Pflegestufe 3 und in dieser Pflegestufe eingruppiert sind, können als ,,Härtefall“ anerkannt werden.
Die Pflegestufe 3 wird nach Pflegeversicherungsgesetz als ,,schwerstpflegebedürftig“ definiert. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Personen mit schwerwiegenden körperlichen und kognitiven Einschränkungen.
*Voraussetzungen, Definition
Die Pflegestufe 2 wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz als ,,Schwerpflegebedürftigkeit“ definiert. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Personen mit körperlich erhöhtem Pflegebedarf.
->Voraussetzungen, Definition
Die Pflegestufe 1 wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz als ,,erhebliche Pflegebedürftigkeit“ definiert. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Personen mit erhöhtem körperlichen Pflegebedarf .
->Voraussetzungen
Pflegestufe ,,0“ ist für Pflegebedürftige, die keinen oder nur geringen Pflegebedarf haben, aber Hilfe im Alltag benötigen. Das sind vor allem Demenzkranke, psychisch erkrankte oder geistig behinderte Pflegebedürftige - also mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Pflegebedürftigen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1.