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Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 dem ,,Härtefall’’

Was ist eine Härtefallregelung? Pflegebedürftige, die mehr Pflege benötigen, als Personen in Pflegestufe 3 und in dieser Pflegestufe eingruppiert sind, können als ,,Härtefall“ anerkannt werden.

Dies sind Personen, deren Grundpflege von mehreren Pflegekräften übernommen werden muss. ,,Härtefälle“ benötigen mindestens 6 Stunden Unterstützung in der Pflege und ständige Hilfe bei der Haushaltsführung.

Personen mit der Pflegestufe 3 - dem ,,Härtefall“ - leiden an verschiedenen Krankheiten, vor allem an Demenz und an Mehrfacherkrankungen im Endstadium.

Voraussetzungen für den ,,Härtefall“

Wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf  höhere Leistungen benötigt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

Pflegestufe 3 ,,Härtefall“ ►Hilfebedarf, davon auch Hilfe in der Nacht, mindestens dreimal ► Hilfe bei der Grundpflege insgesamt 6 Stunden, ►Hilfe im Haushalt mehrfach pro Woche

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3, dem ,,Härtefall“, benötigen Hilfe bei der Grundpflege. Dazu gehört die Körperpflege, Hygiene, Ernährung und Bewegungsaktivierung.

Wenn es um Hilfe in der Haushaltsführung geht, bekommt man Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Putzen usw.

Leistungen:

⇒Pflegesachleistungen⇒ 1995 Euro  pro Monat

⇒Vollstationäre Pflege⇒1995 Euro pro Monat

Weitere Leistungen wie bei der Pflegestufe 3 !

 

!Wichtig:

Seit dem Jahr 2017 wird die Pflegestufe 3 ,,Härtefall“ ⇒ in den Pflegegrad 5 umgerechnet

Pflegestufe 3 – Demenzkranke ⇒ Pflegegrad 4,5

Pflegebedürftige, denen ,,Schwerstpflegebedürftigkeit“ und der ,,Härtefall“ (Pflegestufe 3) anerkannt wurde, werden automatisch dem Pflegegrad 5 zugeordnet .

Hinweis Lesen Sie mehr unter Pflegegrad 5

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