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Pflegegrad 4

*Definition Pflegebedürftige Personen, die bei der Bewertung eine Gesamtpunkzahl zwischen 70 und 90 erhalten haben, werden dem Pflegegrad 4 zugeordnet. Der Pflegerad 4 steht für „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder den Fähigkeiten“.

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 2 (Demenzkranke) oder Pflegestufe 3 werden  automatisch dem Pflegegrad 4 zugeordnet.

Wenn man zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss im Falle von gesetzlich Versicherten vorab ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und bei privat Versicherten der MEDICPROOF den Patienten bewerten.

Umrechnung ab 01.01.2017  Pflegestufen⇒Pflegegrad 4

•        Pflegestufe 2 Demenzkranke►Pflegegrad 4

•        Pflegestufe 3►Pflegegrad 4

Welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 3 erfüllt werden?

Es werden 6 Bereiche vom NBA (Neue Begutachtungsassessment) begutachtet:

1. Mobilität (10%) körperliche Beweglichkeit z. B. das selbstständige Aufstehen aus dem Bett, das Treppensteigen, das selbständige Bewegen im Wohnbereich

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%) (Modul 2 und 3 zusammen ergeben 15%) wie reden und verstehen z. B. Zeit und Ort Orientierung

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%) Ängste und Aggressionen, nächtliche Unruhe

4. Selbstversorgung (40%) Körperpflege, Ernährung, Alltagstätigkeiten

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%) z. B. Medikamente selbst einnehmen, Blutzuckermessung

6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15%) z. B. Kontakte mit anderen Menschen

Pflegebedürftige Personen, die bei der Begutachtung eine Gesamtpunktzahl zwischen 70 und 90 bekommen haben, werden dem Pflegegrad 4 zugeordnet. Dem Pflegegrad 4 werden Personen mit oder ohne Einschränkungen der Alltagskompetenz eingeordnet, in den meisten Fällen sind es Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also Demenzkranke im fortgeschrittenem Stadium.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 4:

Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:

►Grundpflege - 184-300 Minuten

►Psychosoziale Hilfe - 2-6x am Tag

►Nächtliche Hilfe – 2-3x

►Anwesenheit am Tag – 6-12 Stunden

Mit Einschränkung der Alltagskompetenz (Demenz):

►Grundpflege - 24-279 Minuten

►Psychosoziale Hilfe - 7x täglich bis ständig

►Nächtliche Hilfe - 1-6x

►Anwesenheit am Tag – 24 Stunden

Pflegebedürftige ohne Einschränkung der Alltagskompetenz:

Pflegebedürftige ohne Einschränkung der Alltagskompetenz sind vor allem vollständig Immobil z.B. querschnittsgelähmt oder leiden unter multipler Sklerose, sind aber trotzdem noch orientiert, haben jedoch oft Ängste, Depressionen aufgrund ihres schweren Zustands.

Hilfe bei Alltagsverrichtungen: Die Grundpflege bei Pflegebedürftigen muss ganz übernommen werden.

Psychosoziale Unterstützung: Die Personen brauchen Unterstützung wegen ihrer Krankheit und haben oft Stimmungsschwankungen.

Nächtliche Hilfe: Hilfe beim Windeln wechseln und Schlafen legen.

Anwesenheit am Tag: Pflegebedürftige können mehrere Stunden alleine in der Wohnung sein, jedoch nicht länger als eine Stunde,  sie sind in der Lage Gefahren zu erkennen aber aufgrund ihrer Lähmung können Sie ein Telefon nicht selbst in die Hand nehmen.

Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen: erheblicher Unterstützungsbedarf bei der Medikamentenvergabe.

Organisation der Hilfe: Die Pflege wird von einer Pflegekraft rund um die Uhr übernommen.

Pflegebedürftige mit Einschränkung der Alltagskompetenz:

Zu dieser Gruppe gehören Pflegebedürftige mit Demenz. Wenn es um die Mobilität geht leiden Sie meistens an Parkinson, Halbseitenlähmung.

Hilfe bei Alltagsverrichtungen: die Grundpflege von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 muss überwiegend oder vollständig übernommen werden.

Psychosoziale Unterstützung: die psychosoziale Unterstützung ist sehr groß, die Pflegebedürftigen brauchen Impulse um den Tag zu organisieren.

Nächtliche Hilfe: Pflegebedürftige benötigen nächtliche Hilfe.

Anwesenheit am Tag: Eine Betreuungsperson wird rund um die Uhr benötigt.

Organisation der Hilfe: allein lebende Personen bekommen Betreuungsleistungen und mehrmals täglich Sachleistungen. Meistens leben die Personen bei ihren Familien.

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige, die den Pflegegrad 3 haben?

⇒Geldleistung ambulant⇒728 Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden

⇒Sachleistung ambulant⇒1612 Euro für Pflegedienst

⇒Entlastungsbetrag ambulant⇒125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

⇒Leistungsbetrag stationär⇒1775 Euro für die stationäre Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim

⇒bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil⇒580 Euro

Geldleistung ambulant:

Pflegebedürftige  haben Anspruch auf  728 Euro für Hilfe von Angehörigen oder Freunden. Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 bekommen 728 Euro pro Monat, Personen mit Pflegestufe 2 bekommen 545 Euro.

Sachleistung ambulant:

Pflegebedürftige haben Anspruch auf  Pflegesachleistungen in Höhe von 1612 Euro für professionellen ambulanten Pflegedienst.

Entlastungsbetrag ambulant:

Entlastungsbetrag von 125 Euro in besonderen Fällen 208 Euro kann der Pflegebedürftige nutzen um z.B.

*an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen, um geistig und körperlich aktiv zu bleiben.

*eine Haushalthilfe einzustellen z. B. zum Putzen.

*einen Alltagsbegleiter einzustellen, der Hilfe beim Begleiten, Einkaufen leisten kann.

Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge kann man zusammen kombinieren:

Man kann auf  Wunsch die Pflegesachleistung in Höhe von 1612 Euro bis auf 40 % davon zusätzlich für den Entlastungsbetrag  nutzen. Das kann bis zu 644,80 sein.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Wenn der Pflegebedürftige z.B.  nach einem Klinikaufenthalt noch eine Kurzzeitpflege benötigt, hat er Anspruch auf  einen Zuschuss von 1612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr genauso wie beim Pflegegrad 2.

Wenn der Pflegebedürftige in einem Jahr noch keinen Verhinderungspflege bekommen hat, dann hat er einen Anspruch auf 3224 Euro für die Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen  innerhalb eines Kalenderjahres.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2:

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte im Falle von Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen und einen Anspruch auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) im Jahr ⇒wie beim Pflegegrad 2

Tagespflege:

1612 Euro pro Monat für die Tagespflege und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistung stehen den Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 zu.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3 :

⇒Beratung und Beratungsbesuche - kostenlos

⇒Pflegekurse für Angehörigen - kostenlos

⇒Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

⇒Zuschuss für Wohnraumanpassung

⇒Wohngruppenzuschlag

Wie bei Pflegegrad 1⇒Pflegegrad 1

Stationäre Pflege:

Für die stationäre Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 einen Anspruch auf  1775 Euro pro Monat.

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe  3 erhalten 1.612 pro Monat für die Pflege in einem Altersheim und Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 2-Demenzkranke erhalten 1.330 Euro

                                                     Abschließend

                                                 Pflegegrad 4

 

Pflegestufe

2-Demenzkranke,3

Gesamtpunkte(NBA)

70-90

LEISTUNGEN:

 

Geldleistung ambulant

728 Euro

Sachleistungen ambulant

1612 Euro

Entlastungbetrag ambulant

125 Euro

Leistungsbetrag stationär

1775 Euro

bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil 

580 Euro

 

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