Der Pflegegrad 5 steht für eine:
„schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.
Wenn man zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss im Falle von gesetzlich Versicherten vorab ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und bei privat Versicherten der MEDICPROOF den Patienten bewerten.
Umrechnung ab 01.01.2017 Pflegestufenà Pflegegrad 5
•Pflegestufe 3 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) bzw. Härtefall⇒ Pflegegrad 5
Welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 3 erfüllt werden?
Es werden 6 Bereiche vom NBA (Neue Begutachtungsassessment) begutachtet:
1. Mobilität (10%) körperliche Beweglichkeit z. B. das selbstständige Aufstehen aus dem Bett, das Treppensteigen, das selbständige Bewegen im Wohnbereich
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%) (Modul 2 und 3 zusammen ergeben 15%) wie reden und verstehen z. B. Zeit und Ort Orientierung
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%) Ängste und Aggressionen, nächtliche Unruhe
4. Selbstversorgung (40%) Körperpflege, Ernährung, Alltagstätigkeiten
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%) z. B. Medikamente selbst einnehmen, Blutzuckermessung
6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15%) z. B. Kontakte mit anderen Menschen
Pflegebedürftige Personen, die bei der Begutachtung eine Gesamtpunktzahl zwischen 90 und 100 bekommen haben, werden dem Pflegegrad 5 zugeordnet.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 5:
Eingeschränkte Alltagskompetenz:
►Grundpflege - 245-279 Minuten
►Psychosoziale Hilfe - mind. 12 mal täglich
►Nächtliche Hilfe - mind. 3 mal täglich
►Anwesenheit am Tag – 24 Stunden am Tag
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 befinden sich im letzten Stadium von Demenz und körperlicher Alterskrankheiten. Sehr oft leiden die Pflegebedürftigen auch an Lähmungen z.B. infolge eines Schlaganfalls. In den meisten Fällen sind die Personen bettlägerig.
Hilfe bei Alltagsverrichtungen: Die Grundpflege muss komplett übernommen werden.
Psychosoziale Unterstützung: Pflegebedürftige brauchen ständig Unterstützung, leider sind keine Eigenaktivitäten möglich. Man kann vor allem Vorlesen, beruhigen.
Nächtliche Hilfe: Hilfe wird mindesten 3 mal pro Nacht benötigt.
Anwesenheit am Tag: Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 brauchen rund um die Uhr Pflege und Betreuung.
Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen: komplette Unterstützung.
Organisation der Hilfe: Die Pflege kann von der Familie übernommen werden. Man kann eine Pflegerin einstellen, welche die 24 Stunden-Pflege übernommen kann. Für die Grundpflege kann täglich der Pflegedienst kommen.
Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige, die den Pflegegrad 5 haben?
►Geldleistung ambulant⇒901 Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen
►Sachleistung ambulant⇒1995 Euro für Pflegedienst
►Entlastungsbetrag ambulant⇒125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
►Leistungsbetrag stationär⇒2005 Euro für die stationäre Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim
►bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil⇒580 Euro
Geldleistung ambulant:
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 haben Anspruch auf 901 Euro für die Pflege von Angehörigen oder Freunden.
Sachleistung ambulant:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1995 Euro für professionellen ambulanten Pflegedienst.
Entlastungsbetrag ambulant:
Entlastungsbetrag von 125 Euro in besonderen Fällen 208 Euro kann der Pflegebedürftige nutzen um z.B.
*an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen, um geistig und körperlich aktiv zu bleiben.
*eine Haushalthilfe einzustellen z. B. zum Putzen.
*einen Alltagsbegleiter einzustellen, der Hilfe beim Begleiten, Einkaufen leisten kann.
Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge kann man zusammen kombinieren:
Man kann auf Wunsch die Pflegesachleistung in Höhe von 1995 Euro bis auf 40 % davon zusätzlich für den Entlastungsbetrag nutzen und so bis zu 798 Euro zusätzlich erhalten.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
Wenn der Pflegebedürftige z.B. nach einem Klinikaufenthalt noch eine Kurzzeitpflege benötigt, hat er Anspruch auf einen Zuschuss von 1612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr genauso wie beim Pflegegrad 2.
Wenn der Pflegebedürftige in einem Jahr noch keine Verhinderungspflege bekommen hat, hat er einen Anspruch auf 3224 Euro für die Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5:
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte im Falle von Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen und einen Anspruch auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) im Jahr.
Tagespflege:
1995 Euro pro Monat für die Tagespflege und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistung stehen den Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 zu.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5 :
⇒Beratung und Beratungsbesuche - kostenlos
⇒Pflegekurse für Angehörige - kostenlos
⇒Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
⇒Zuschuss für Wohnraumanpassung
⇒Wohngruppenzuschlag
Wie bei Pflegegrad 1⇒ Pflegegrad 1
Stationäre Pflege:
Für die stationäre Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 einen Anspruch auf 2005 Euro pro Monat.
Abschließend
Pflegegrad 5 |
|
Pflegestufe |
3 ,,Härtefall“ |
Gesamtpunkte(NBA) |
90 bis 100 |
LEISTUNGEN: |
|
Geldleistung ambulant |
901 Euro |
Sachleistungen ambulant |
1995 Euro |
Entlastungbetrag ambulant |
125 Euro |
Leistungsbetrag stationär |
2005 Euro |
bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil |
580 Euro |