In diesem Fall übernehmen meist die Familienangehörigen, Verwandten, aber auch Freunde, Nachbarn oder Helfer die Pflege. Die Angehörigen müssen allerdings die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sicherstellen.
Definition Pflegegeld nach dem Sozialbuch (§ 37 SGB XI)
,, Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, sowie Hilfe bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat“
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld hat jeder Versicherte, der im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig ist. Zuerst muss man einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen. Wenn dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe anerkannt wurde und er/sie sich für die häusliche Pflege von Angehörigen entschieden haben, haben sie Anspruch auf Pflegegeld.
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei welchem Pflegegrad:
*Pflegegrad 2 ⇒316 Euro *Pflegestufe 1⇒ 244 Euro
*Pflegegrad 3 ⇒543 Euro *Pflegestufe 2 ⇒458 Euro
*Pflegegrad 4⇒728 Euro *Pflegestufe 3 ⇒728 Euro
*Pflegegrad 5 ⇒901 Euro
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige unter Demenz leidet?
Wenn der Pflegebedürftige noch fit ist, aber unter Demenz, einer psychischen Krankheit, oder einer geistigen Behinderung leidet, hat er Anspruch auf Pflegegeld. Personen mit sogenannter ,,erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz“ erhalten je nach Pflegestufe, Pflegegeld von ihrer Pflegekasse:
* Pflegestufe 0 ⇒ 123 Euro
* Pflegestufe 1 ⇒ 316 Euro
* Pflegestufe 2 ⇒ 545 Euro
* Pflegestufe 3 ⇒ 728 Euro
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Pflegegeld wird direkt einmal im Monat am ersten Werktag auf das Konto des Pflegebedürftigen ausgezahlt. Das Pflegegeld bekommen die Versicherten ab dem Tag bewilligt, an dem sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben.
Pflegegeld mit Sachleistungen zusammen kombinieren:
Wenn Pflegebedürftige sowohl Hilfe von Angehörigen und professionellen Pflegekräften benötigen, kann man die Pflegeleistungen kombinieren: beispielsweise können Pflegebedürftige, die nur 20 % der Pflegesachleistung nutzen 80 % des Pflegegelds erhalten. Versicherte können Pflegegeld oder Pflegesachleistung - jeden Monat und je nach Bedarf - in wechselndem Umfang in Anspruch nehmen.
Wird das Pflegegeld versteuert?
Pflegegeld ist sowohl für gesetzlich und privat Versicherte steuerfrei. Warum ist das Pflegegeld steuerfrei? Weil es kein Einkommen ist. Wenn der Pflegebedürftige das Geld an die pflegende Person weiterleitet, gilt dies ebenfalls nicht als Einkommen, außerdem wird der pflegende Angehörige im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für den Pflegebedürftigen tätig.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
- Die Pflege muss im häuslichen Bereich durchgeführt werden, das kann auch in einem anderen Haushalt, wo der Pflegebedürftige aufgenommen wird, ausgeübt werden. Beispiele sind das betreute Wohnen mit generationenübergreifendem Wohnen oder auch Wohngemeinschaften.
- Der Pflegebedürftige darf keine Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in dieser Zeit bekommen.
- Der Pflegebedürftige darf keine häusliche Krankenpflege der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Zeit bekommen.
Was ist mit dem Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Krankenhausaufenthalt, Reha oder häuslicher Krankenpflege und bei Auslandsaufenthalten?
►Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege – Die Pflegekasse zahlt die Hälfte des Pflegegeldes - bis zu vier Wochen im Kalenderjahr
► Krankenhausaufenthalte, Reha oder häusliche Krankenpflege- Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld weiterhin nur in den ersten vier Wochen.
► Auslandsaufenthalt – Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld - bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr
Wie lange wird das Pflegegeld bezahlt?
Wenn der Pflegebedürftige stirbt, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld bis zum Monatsende, an dem der Pflegebedürftige gestorben ist.