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Pflegestufe 2

*Voraussetzungen, Definition Die Pflegestufe 2 wird nach dem Pflegeversicherungsgesetz als ,,Schwerpflegebedürftigkeit“ definiert. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Personen mit körperlich erhöhtem Pflegebedarf.

Definition Pflegestufe 2 nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI):

,,Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei für die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.“

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) überprüft, ob der Pflegebedürftige diese Vorrausetzungen erfüllt, um Leistungen von der Pflegekasse zu bekommen.

Was ist mit Menschen, die schwer pflegebedürftig sind und auch unter Demenz leiden?

Wenn Pflegebedürftige schwer pflegebedürftig sind und zusätzlich länger als ein halbes Jahr an Demenz leiden, wird die Person der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugeordnet.

Die wichtigsten Kriterien für die Pflegestufe 2?

Pflegestufe 2 ⇒ Hilfebedarf pro Tag 180 Minuten ⇒ davon Hilfe bei der Grundpflege mindestens 2 Stunden 3 mal zu verschiedenen Tageszeiten ⇒ Hilfe im Haushalt von dem Rest der 180 Minuten mehrmals pro Woche

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 benötigen Hilfe bei der Grundpflege, dazu gehört die Körperpflege, Hygiene, Ernährung oder Bewegung.

Wenn es um Hilfe in der Haushaltsführung geht, bekommt man Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Putzen usw.

Kriterien für Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Neben den oben genannten Kriterien überprüft der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) ob der Pflegebedürftige die 13 Prüfkriterien erfüllt ⇒ Kriterien Pflegestufe  ,,0“.

Auf welche Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 Anspruch?

Pflegebedürftige können sich entweder für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entscheiden:

⇒Pflegegeld ⇒ 458  Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden

⇒Pflegesachleistungen ⇒ 1144 Euro für den Pflegedienst

Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz:

►Pflegegeld ⇒ 545 Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden

►Pflegesachleistungen ⇒1298 Euro für den Pflegedienst

Weitere Leistungen:

►Tagespflege ⇒ 1144 Euro pro Monat

►Vollstationäre Pflege ⇒1330  Euro pro Monat

►Zuschuss für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ⇒ 104 Euro oder 208 Euro (,,erhöhter Betreuungsbedarf“) pro Monat

Entlastungsleistungen Pflegestufe 2

Entlastungsleistungen kann der Pflegebedürftige für Hilfe in der Haushaltsführung (putzen, waschen, kochen), Einkäufe, Begleitung zu Arztbesuchen usw. nutzen.

Betreuungsleistungen Pflegestufe 2

Unter Betreuungsleistungen versteht man aktivierende Alltagsbeschäftigungen z. B. Vorlesen, Spaziergänge, Gespräche.

Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag kann man zusammen kombinieren:

Man kann auf Wunsch das Pflegesachleistungsgeld in Höhe von 1144 Euro oder 1298 Euro bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 2 und Demenz, bis auf 40% davon zusätzlich für den Entlastungsbetrag nutzen.

Und was ist mit Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 2?

Wenn der Pflegebedürftige z. B. nach einem Klinikaufenthalt eine Kurzzeitpflege benötigt, hat er Anspruch auf einen Zuschuss von 1612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr.

Verhinderungspflege bei Pflegestufe 2:

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte, bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen und auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) im Jahr.

Tagespflege:

Der Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 bekommt von seiner Pflegekasse 1144 Euro für professionelle Tagespflege und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Weitere Leistungen bei Pflegestufe 2 :

- Zuschuss für Hilfsmittel wie Rollator usw.

- Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat

- Zuschuss für Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro

- kostenlose Beratungseinsätze zwei Mal im Jahr

- Wohngruppenzuschlag 2.500 Euro Gründungszuschuss und 205 Euro für Organisationskräfte

Was, wenn jemand sich für eine stationäre Pflege bei Pflegestufe 2 entscheidet:

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 müssen selbst die Kosten für ein Pflegeheim übernehmen, wie für: Unterkunft, Verpflegung.

Wichtig!

Ab dem neuen Jahr 2017 wird die Pflegestufe 2 auf ⇒Pflegegrad 3 umgerechnet

Pflegestufe 2 –Demenzkranken ⇒Pflegegrad 4

Pflegebedürftige, denen ,,Schwerpflegebedürftigkeit“ (Pflegestufe 2) anerkannt wurde, werden automatisch dem Pflegegrad 3 zugeordnet .Wenn die Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 2 dazu noch an Demenz leiden werden sie dem Pflegegrad 4 zugeordnet.

Hinweis ► Lesen Sie mehr unter Pflegegrad  3, Pflegegrad 4

 

 

 

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