Pflegestufen
Was sind Pflegestufen?
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und benötigen Hilfe und Unterstützung von Pflegekräften z. B. bei der Körperpflege, Bewegung und Hilfe bei der Haushaltsführung. Pflegebedürftige, denen eine Pflegestufe anerkannt wurde, haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse.
Definition Pflegebedürftigkeit:
Laut des Pflegeversicherungsgesetzes § 14 SGB XI
,,Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“
Wie kann man eine Pflegestufe bekommen?
Zuerst müssen Sie sich an die Pflegekasse wenden und ein Formular ausfüllen. Dann kommt der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihnen nach Hause und ermittelt die Stufe in welche der Versicherte eingestuft wird und auf welche Leistungen der/die Pflegebedürftige Anspruch hat.
Welche Kriterien muss man erfüllen, um eine Pflegestufen zu bekommen?
Die Pflegestufen sind eng definiert. Das wichtigste Kriterium ist, wie viel Zeit eine Pflegekraft für die Grundpflege der pflegebedürftigen Person benötigt und ob er/sie Hilfe von anderen Menschen benötigt.
Das ist bei:
⇒Körperpflege z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege
⇒Ernährung z.B. Aufnahme der Nahrung
⇒Mobilität z.B. Selbständige Bewegung, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen
Außer diese Kriterien, die am wichtigsten sind, wird noch die Haushaltführung beurteilt:
⇒Einkaufen, Kochen, Putzen
Pflegestufen:
►Pflegestufe ,,0“ - Demenzkranke
►Pflegestufe 1 - „Erhebliche Pflegebedürftigkeit“
►Pflegestufe 2 - „Schwerpflegebedürftigkeit“
►Pflegestufe 3 - „Schwerstpflegebedürftigkeit“
►Pflegestufe 3 mit ,,Härtefall“