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Pflegestufe,,0

->Voraussetzungen Pflegestufe ,,0“ ist für Pflegebedürftige, die keinen oder nur geringen Pflegebedarf haben, aber Hilfe im Alltag benötigen. Das sind vor allem Demenzkranke, psychisch erkrankte oder geistig behinderte Pflegebedürftige - also mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Pflegebedürftigen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1.

*Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Probleme mit:

⇒Erkennung von Gefahr

⇒allein den Tag zu organisieren

Prüfkriterien für Pflegestufe ,,0“ im Gesetz

  • 1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  • 2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  • 3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährlichen Substanzen;
  • 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
  • 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten (Anm. d. Red.: Erklärung weiter unten);
  • 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
  • 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
  • 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
  • 9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
  • 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
  • 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen.
  • 12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten.
  • 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.“

Wenn der Pflegebedürftige zwei von den oben genannten Kriterien (1-9) länger als ein halbes Jahr erfüllt, gilt die Alltagskompetenz von Pflegebedürftigen als „dauerhaft erheblich eingeschränkt“. Es gibt auch Personen mit ,,erhöhten Betreuungsbedarf“. Diese müssen dauerhaft drei von den oben genannten Kriterien erfüllen (1,2,3,4,5,9 oder 11).

Auf welchen Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe ,,0“ Anspruch?

►Pflegegeld⇒123 Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden

►Pflegesachleistungen⇒231 Euro für den Pflegedienst

►Zuschuss für Betreuungs- und Entlastungsleistungen⇒104Euro oder 208 Euro (,,erhöhter Betreuungsbedarf“) pro Monat

►Vollstationäre Pflege⇒keine Kosten

Entlastungsleistungen Pflegestufe ,,0“

Entlastungsleistungen kann der Pflegebedürftige für Hilfe in der Haushaltsführung (putzen, waschen, kochen) Einkäufe, Begleitung bei Arztbesuchen usw. nutzen.

Betreuungsleistungen Pflegestufe ,,0“

Unter Betreuungsleistungen versteht man aktivierende Alltagsbeschäftigungen z.B.  Vorlesen, Spaziergänge, Gespräche.

Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag kann man zusammen kombinieren:

Man kann auf  Wunsch das Pflegesachleistungsgeld in Höhe von 231 Euro bis auf 40 % davon zusätzlich für den Entlastungsbetrag nutzen.

Und was ist mit Kurzzeitpflege bei Pflegestufe ,,0“ ?

Wenn der Pflegebedürftige z. B. nach einem Klinikaufenthalt eine Kurzzeitpflege benötigt hat er Anspruch auf  einen Zuschuss von 1612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr.

Verhinderungspflege bei Pflegestufe ,,0“:

Pflegebedürftige mit dem Pflegestufe ,,0“ haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen und auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) im Jahr.

Weitere Leistungen bei Pflegestufe ,,0“ :

- Zuschuss für Hilfsmittel z. B. Rollator usw.

- Pflegehilfsmittel bis zum 40 Euro pro Monat

- Zuschuss für Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro

- kostenlose Beratungseinsätze zwei Mal im Jahr

- Wohngruppenzuschlag 2.500 Euro Gründungszuschuss und 205 Euro für Organisationskraft

Was, wenn jemand sich für eine stationäre Pflege bei Pflegestufe ,,0“ entscheidet:

Pflegebedürftige mit Pflegestufe ,,0“  in ganz besonderen Fällen wird diese „Heimbedürftigkeitsbescheinigung” zum Beispiel für Personen mit erheblich fortgeschrittener Demenz, die rund um die Uhr Betreuung benötigen, ausgestellt.

Wichtig!

Ab dem neuen Jahr 2017 wird die Pflegestufe,,0“ aufà Pflegegrad 2 umgerechnet.

Pflegebedürftige, denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz („Pflegestufe 0“) anerkannt wurde, werden automatisch dem Pflegegrad 2 zugeordnet.

Hinweis ►Lesen Sie mehr unter Pflegegrad 2

 

 

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