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Höhe der Leistungen für die Grundpflege

Die Grundpflege umfasst bei der Pflege von pflegebedürftigen Personen folgende Bereiche: -Körperpflege, -Ernährung und Mobilität

Die Grundpflege stellt - zusammen mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung - die häusliche Krankenpflege dar.

Die Grundpflege kann von pflegenden Angehörigen, Freunden, oder von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Wie viel Hilfe bei der Grundpflege der pflegebedürftigen Person benötigt wird, hängt von seinem Zustand ab, z.B. unterscheidet man, ob eine Teilkörperwäsche, oder eine Ganzkörperwäsche vorgenommen werden muss.

Grundpflege-Körperpflege

Zur Körperpflege gehört: Waschen, Baden, Duschen, Kämmen, Rasieren und Zahnpflege. Die Grundpflege kann im Stehen, Liegen, oder Sitzen durchgeführt werden, wie es dem Patienten möglich ist und damit der Pflegebedürftige gut versorgt ist. Zur Grundpflege gehören auch zusätzliche Hygienemaßnahmen im Intimbereich. Entsprechend ist hier gemeint das Hygienehilfsmittel austauschen, wie z.B. Windeln wechseln im Falle von Inkontinenz, Urinbeutel wechseln, wenn solche vorhanden sind. Die Körperpflege teilt man ein in eine kleine Körperpflege, oder große Körperpflege. Es hängt davon ab, wie viel Aufwand die Pflegekraft beim Waschen von pflegebedürftigen Menschen benötigt.

Grundpflege-Ernährung

Zur Grundpflege gehört nicht das Zubereiten der Mahlzeiten, dieses fällt unter die hauswirtschaftliche Versorgung.

Wenn der Pflegebedürftige nicht allein und auf herkömmlichen Wege das Essen zu sich nehmen kann, wird er oft durch eine Sonde ernährt. Bei dieser Art der Ernährung allerdings gehört zur Grundpflege die Pflege der Sonde,  oder, wenn das selbständige Essen nicht möglich ist, das Essen in Form von mundgerechten Mahlzeiten dem Pflegebedürftigen anzureichen.

Grundpflege-Mobilität:

Wenn es um die Mobilität in der Grundpflege geht, umfasst Sie folgende Bereiche:

-Hilfe und Unterstützung beim An- und Ausziehen

-Hilfe beim Aufstehen und Hinlegen

-Unterstützung bei der Bewegung

-Regelmäßige Umlagerung z.B. damit keine Druckgeschwüre entstehen

-Atemgymnastik damit es z.B. zu keiner Lungenentzündung kommt

-Begleitung bei und zu Arztbesuchen

Wer hat Anspruch auf Grundpflege:

Anspruch auf Grundpflege haben alle Pflegebedürftigen, denen eine Pflegestufe von 1 bis 3 bzw. Pflegegrad von 1 bis 5 anerkannt wurde. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüft, wie der Zustand der pflegebedürftigen Person ist und stellt die Pflegestufe fest. Was wird nach dem NBA (das Neue Begutachtungsassessment) überprüft?

Die Überprüfung umfasst 6 Bereiche:

*Mobilität (10%)→ körperliche Beweglichkeit z. B. das selbstständige Aufstehen aus dem Bett, das Treppensteigen, das selbständige Bewegen im Wohnbereich

*Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%) (Modul 2 und 3 zusammen ergeben 15%)→ reden und verstehen z. B. Zeit und Ort Orientierung

 *Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)→ Ängste und Aggressionen, nächtliche Unruhe

*Selbstversorgung(40%)→Körperpflege, Ernährung, Alltagstätigkeiten

*Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen(20%)→ z. B. Medikamente selbst einnehmen, Blutzuckermessung

*Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte(15%)→ z. B. Kontakte mit anderen Menschen

Hinweis !

Die Höhe der  Leistungen für die Grundpflege ► Pflegestufen, Pflegegraden.

 

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