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Pflegesachleistungen für Pflegedienst-ambulante Pflege

Für jeden von uns kommt früher oder später der Zeitpunkt, dass wir Pflege benötigen. Man stellt sich Fragen: was nun, wer wird sich jetzt um mich kümmern, wie soll ich mir jetzt mein Leben weiter vorstellen? Wenn man zu Hause versorgt und gepflegt werden will, kann die Pflege durch ambulante Pflegedienste, oder durch Angehörige durchgeführt werden.

Viele ältere Menschen können ihren Alltag nicht selbst bewältigen, deswegen brauchen Sie Hilfe von anderen Menschen. Die 24 Stunden Betreuung und Pflege kann durch Angehörige und Pflegedienste übernommen werden. Viele pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, bekommen sowohl von Angehörigen als auch stundenweise von ambulanten Pflegediensten Hilfe. Dieser entlastet - je nach festgestelltem Pflegegrad - die pflegenden Angehörigen.

Wenn Pflegebedürftige Verhinderungspflege oder Tages- und Nachtpflege benötigen, übernehmen ambulante Pflegedienste die komplette Pflege und Versorgung.

Welche Tätigkeiten übernimmt der Pflegedienst:

Medizinische Behandlung: das ist vor allem die Medikamentenvergabe, der Verbandswechsel usw.

Grundpflege: vor allem Hilfe bei der Körperhygiene, der Ernährung usw.

Haushaltsführung: Einkäufe machen, putzen, kochen usw.

Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Beratung: wenn es um die Pflege geht, kann der Pflegedienst Pflegebedürftige oder Angehörige beraten

Tages- und Nachtpflege

Verhinderungspflege

Was bekommt man als Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung für den Pflegedienst?

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Pflegegeld (wenn man zu Hause von Angehörigen versorgt wird), oder auf Pflegesachleistungen (für die Versorgung vom ambulanten Pflegedienst)

Die Höhe von Pflegegeld, oder Pflegesachleistungen, hängen von der anerkannten Pflegestufe, oder (seit 2017) dem Pflegegrad ab.

Welche Kriterien muss man erfüllen, um eine/n Pflegestufe/Pflegegrad zu bekommen?

Die Pflegestufen sind eng definiert. Das wichtigste Kriterium ist, wie viel Zeit eine Pflegekraft für die Grundpflege der pflegebedürftigen Person benötigt und ob er/sie Hilfe von anderen Menschen benötigt.

Das ist bei:

    ⇒ Körperpflege z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege

    ⇒ Ernährung z.B. Aufnahme der Nahrung

    ⇒ Mobilität z.B.  Selbständige Bewegung, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen

Außer diesen Kriterien, die am wichtigsten sind, wird  noch die Haushaltführung beurteilt:

   ⇒ Einkaufen, Kochen, Putzen

Pflegesachleistungen bei anerkannter/m Pflegestufe/Pflegegrad für ambulanten Pflegedienst:

Pflegestufe 0

104 oder 208 Euro pro Monat

Pflegestufe 1

468 Euro pro Monat

Pflegestufe 2

1144 Euro pro Monat

Pflegestufe 3

1612 Euro pro Monat

Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag ambulant 125 Euro

Pflegegrad 2

689 Euro pro Monat

Pflegegrad 3

1298 Euro pro Monat

Pflegegrad 4

1612 Euro

Pflegegrad 5

1995 Euro

 

Dieses Geld bekommen die pflegebedürftigen Personen nicht direkt, sondern der ambulante Pflegedienst rechnet dies direkt mit den Pflegekassen ab.

Wenn der Pflegebedürftige Hilfe von den Angehörigen und vom ambulanten Pflegedienst benötigt, gibt es die Möglichkeit Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren, aber dann wird das Pflegegeld um den Anteil gekürzt, der prozentual bereits für Sachleistungen genutzt wurde.

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