Deswegen ist es wichtig, dass die Pflegerin vor dem Beginn der Arbeit sorgfältig die Einzelheiten ihrer Aufgaben kennenlernt, alle notwendigen Informationen heranzieht und sich merkt, was zu Ihren Verpflichtungen gehört und welche Tätigkeiten sie nicht ausführen darf.
Was genau bedeutet Pflegerin eines Seniors?
In Deutschland werden ausgebildete Pflegerinnen als Altenpflegerin bezeichnet. Deren Aufgabenbereich umfasst viel mehr Tätigkeiten als die einer Pflegekraft. Diese Aufgaben sind beispielsweise im Deutschen Gesetz im Sonderrecht verzeichnet. Pflegerinnen, die nach Deutschland kommen, um dort zu arbeiten besitzen keine derartige Ausbildung, da diese einen Abschluss einer Ausbildung in Deutschland bedingt. Aus diesem Grund haben Pflegerinnen aus Polen einen geringeren Aufgabenbereich und werden offiziell als Haushaltshilfe bezeichnet, allerdings ist das nur eine Behelfsbezeichnung.
Welche Aufgaben hat eine eingestellte Pflegerin von Senioren?
In den meisten Fällen enthält der Vertrag zwei Aufgabenbereiche. Der erste Aufgabenbereich beinhaltet Tätigkeiten in Bezug auf die Pflege des Seniors. Dazu gehören:
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Sich um die Umgebung des Seniors kümmern;
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Hilfestellung bei den hygienischen Maßnahmen;
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Die Zubereitung und das Servieren von Mahlzeiten;
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Hilfestellung bei der Fortbewegung;
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Aktivierung des Seniors.
Der zweite Aufgabenbereich umfasst die Haushaltführung. Zu den häufigsten Aufgaben gehören:
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Aufräumen;
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Kochen;
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Einkäufe tätigen;
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Wäsche waschen;
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Bügeln.
Natürlich wird jeder Arbeitsvertrag individuell vereinbart, abhängig von den Forderungen der Familie des Seniors. Der Vertrag könnte z. B. die gemeinsame Fahrt mit dem Senior in ein Rehabilitationszentrum oder Sanatorium beinhalten, oder die Pflege der Haustiere. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, muss der Aufgabenbereich vor dem Arbeitsbeginn im Detail festgelegt werden. Allerdings gibt es Tätigkeiten, die einer Pflegerin untersagt ist.
Ein kategorisches Nein gegen medizinische Tätigkeiten
Wie bereits zuvor erwähnt, dürfen Pflegerinnen von Senioren, die keine entsprechende medizinische Ausbildung besitzen, keine Maßnahmen im medizinischen Bereich durchführen. Selbst wenn die Pflegerin einen Erste Hilfe Kurs besucht hat oder im Gesundheitswesen tätig war – laut dem Deutschen Gesetz hat die Pflegerin kein Recht solche Tätigkeiten auszuführen. Nachfolgend finden Sie eine Liste von Aktivitäten, die nicht zu den Aufgaben einer Pflegerin gehören:
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Selbstständig über die Medikamentenvergabe entscheiden – die vom Arzt verschriebenen Medikamente müssen streng nach den Vorgaben eingenommen werden und es ist verboten, dass die Pflegerin hier eingreift. Ihre Aufgabe liegt nur in der Aufsicht der Einnahme der Medikamente und der Überwachung des Seniors auf eventuelle Nebenwirkungen;
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Eine Verabreichung von Injektionen ist verboten, da dieses eine typische medizinische Aufgabe ist. Es hat keine Bedeutung, wenn die Pflegerin in Polen Krankenschwester war und entsprechend geschult ist. Diese Aufgabe darf nur von einer Krankenschwester ausgeführt werden, die beispielsweise zum Senior nach Hause kommt;
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Einen Tropf anschließen – das ist auch verboten. Durch den falschen Anschluss eines Tropfs könnte man dem Senior richtig schaden;
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Ein Verbandswechsel ist auch verboten. In Deutschland führen Krankenschwestern den fachgerechten Verbandswechsel durch, schätzen außerdem den Zustand der Wunden ein und entscheiden über einen eventuellen weiterführenden chirurgischen Eingriff.
Was tun, wenn es zu strittigen Situationen kommt?
Um sicher zu gehen, dass man bei der Arbeit keine Fehler macht und keine Aufgaben ausführt, die nicht im Aufgabenbereich des Vertrags festgelegt sind, empfiehlt es sich mit dem Arzt oder der Krankenschwester des Seniors zu sprechen. Man kann darum bitten, dass die Krankenschwester eine schriftliche Anweisung hinterlässt, wie man sich am besten um den Senior zu kümmern hat.