Wenn man sich für eine Arbeit als Pflegerin für ältere Personen in Deutschland entscheidet, sollte man sich entsprechend auf die Reise vorbereiten und sich mit der Tätigkeit vertraut machen.
Bin ich mir sicher, dass ich als Pflegerin arbeiten möchte?
Dies ist die erste und wichtigste Frage, die sich eine potenzielle Pflegerin stellen sollte. Hier ist nicht der Umfang der Aufgaben gemeint, sondern ob man sich charakterlich für diese Art von Arbeit eignet. Die Arbeit mit einer älteren - nicht selten auch kranken - Person verlangt nicht nur Geduld, sondern auch Empathie und Mitgefühl. Es ist auch wichtig, dass die angehende Pflegerin imstande ist Grenzen zu setzen, sodass sich die pflegebedürftige Person im Klaren ist, dass die gegenseitige Beziehung nach bestimmten Regeln erfolgt. Wenn wir diese Eigenschaften besitzen, werden wir uns voraussichtlich super für den Job als Pflegerin eignen.
Was ist mit dem Aufgabenbereich?
Meist denkt man, dass es sich bei der Pflege einer älteren Person, die diverse Krankheiten hat, um die Gabe von Medikamenten oder das Windeln wechseln handelt. In erster Linie wird aber eine Person aus Polen für die Pflege einer älteren Person in Deutschland als Haushaltshilfe eingestellt. Sie darf der kranken Person keine Medikamente verabreichen oder den Tropf wechseln. Dafür ist die Krankenschwester zuständig, die den Senior regelmäßig betreut, um die nötigen Behandlungen durchzuführen. Was gehört nun also zu den Aufgaben einer Pflegerin? Die Tätigkeit umfasst zwei Bereiche. Der erste Bereich beinhaltet die Pflege der älteren Person. Der zweite Bereich betrifft die Haushaltsführung des Seniors.
Wer legt den Aufgabenbereich fest?
Bevor wir die einzelnen Aufgaben einer Pflegerin, die in Deutschland eingestellt ist, erklären, ist es wichtig zu wissen, dass diese noch vor ihrer Abreise gebrieft wird, welcher Aufgabenbereich ihre Tätigkeit umfasst. Wenn sich eine Pflegerin für eine Vermittlungsagentur entscheidet, werden die Formalitäten durch diese Agentur erledigt und noch vor der Abreise werden ihr die Vertragsbedingungen im Detail mitgeteilt. Natürlich können Einzelheiten erst vor Ort festgelegt werden, diese erfährt die Pflegerin von ihrem Koordinator oder von der Pflegerin deren Aufgaben sie künftig übernehmen wird. Eine Pflegerin ins Ausland zu schicken, ohne ihr genaue Aufgaben- und Tätigkeitsfelder in schriftlicher Form mitzuteilen, ist unzulässig. Die Pflegerin kann somit beurteilen, ob sie sich für dieses Angebot interessiert. Was sollte solch ein Dokument beinhalten? Hier ein paar wichtige Punkte:
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Gesundheitlicher Zustand der pflegebedürftigen Person;
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Informationen über deren Mobilität;
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Aufgabenbereiche im Haushalt;
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Pflegerische Tätigkeiten;
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Notwendige Dokumente: Führerschein, Sprachkenntnisse.
Was genau muss man tun?
Wie bereits oben erwähnt, muss sich die Pflegerin mit zwei Aufgabenbereichen befassen. Zu den Aufgaben im Haushalt gehören:
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Wäsche waschen;
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Aufräumen;
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Kochen;
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Bügeln;
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Einkäufe machen.
Wenn es jedoch um die Pflege und Betreuung des Seniors geht so ist die Rede von solchen Aufgabe, wie:
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Hilfe beim Waschen und Hygiene;
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Das Wechseln von Einlagen oder Windelhosen;
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Hilfe bei der Fortbewegung;
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Hilfe bei der Ausführung von alltäglichen Dingen;
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Aktivierung des Seniors.
Unter dem letzten Punkt versteht man Aktivitäten, die dem Senior helfen sollen, geistig fit zu bleiben, seine körperliche Fitness unterstützen und Apathie und Langeweile verhindern sollen.
Wie man sieht, ist die Arbeit einer Pflegerin von älteren Personen vielseitig. Allerdings sollte man bedenken, dass man nicht verpflichtet ist andere Tätigkeiten auszuführen als diese, die im Vertrag festgelegt wurden. Wenn man weitere Tätigkeiten freiwillig übernehmen möchte, so steht dem nichts im Weg – ausgenommen natürlich die Vergabe von Medikamenten, Insulin, Tropfwechsel oder dem Verbandswechsel. Wenn man jedoch Bedenken hinsichtlich des Aufgabenbereiches hat, sollte man dies bereits zu Beginn erwähnen und sich eventuell für eine andere pflegebedürftige Person entscheiden.