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Pflegestufe 3

Die Pflegestufe 3 wird nach Pflegeversicherungsgesetz als ,,schwerstpflegebedürftig“ definiert. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Personen mit schwerwiegenden körperlichen und kognitiven Einschränkungen.

 

Definition Pflegestufe 3 nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI):

,,Die Schwerstpflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Zusätzlich benötigt die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege – die pflegerischen Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität von Ihnen als pflegende Angehörige oder Freunde – mindestens vier Stunden entfallen müssen.“

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) überprüft, ob der Pflegebedürftige diese Vorrausetzungen erfüllt, um Leistungen von der Pflegekasse zu bekommen.

Was ist mit Menschen, die Schwerstpflegebedürftig sind und auch unter Demenz leiden?

Wenn Pflegebedürftige Schwerstpflegebedürftig sind  und zusätzlich länger als ein halbes Jahr an Demenz leiden, wird die Person der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugeordnet.

Die wichtigsten Kriterien für die Pflegestufe 3?

Pflegestufe 3 ⇒ Hilfebedarf pro Tag 5 Stunden ⇒ davon Hilfe bei der Grundpflege mindestens 4 Stunden rund um die Uhr ⇒ Hilfe im Haushalt aus dem Rest der 5 Stunden mehrmals pro Woche

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 benötigen Hilfe von anderen Personen durchschnittlich fünf Stunden am Tag. Davon sind vier Stunden für die Grundpflege bestimmt. Zu der Grundpflege gehört die Körperpflege, Hygiene, Ernährung oder Bewegung.

Wenn es um Hilfe in der Haushaltsführung geht, bekommt man Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Putzen, usw., sowie mehrmals pro Woche Unterstützung bei der Haushaltsführung.

Kriterien für die Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Wenn der Pflegebedürftige außer körperlichen Einschränkungen gleichzeitig an Demenz, einer psychischen Krankheit, oder geistiger Behinderung leidet, wird er nach der Begutachtung der „Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ zugeordnet. Neben den oben genannten Kriterien überprüft der Gutachter des Medizinisches Dienstes (MDK) ob der Pflegebedürftige die 13 Prüfkriterien erfüllt ⇒Kriterien Pflegestufe  ,,0“.

 

Auf welche Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 Anspruch?

Pflegebedürftige können sich entweder für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entscheiden:

⇒Pflegegeld ⇒ 728  Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden

⇒Pflegesachleistungen ⇒ 1612 Euro für den Pflegedienst

Für Pflegebedürftige mit schwersten körperlichen Erkrankungen und/oder schwerster Demenz :

►Pflegegeld ⇒ 728 Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden

►Pflegesachleistungen ⇒ 1995 Euro für den Pflegedienst

Weitere Leistungen:

►Tagespflege ⇒ 1612 Euro pro Monat

►Vollstationäre Pflege ⇒1612  Euro pro Monat

►Zuschuss für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ⇒ 104 Euro oder 208 Euro (,,erhöhten Betreuungsbedarf“) pro Monat

Entlastungsleistungen Pflegestufe 3

Entlastungsleistungen kann der Pflegebedürftige für Hilfe in der Haushaltsführung (putzen, waschen, kochen), Einkäufe, Begleitung zu Arztbesuchen usw. nutzen.

Betreuungsleistungen Pflegestufe 3

Unter Betreuungsleistungen versteht man aktivierende Alltagsbeschäftigungen, z. B. Vorlesen, Spaziergänge oder Gespräche.

Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag kann man zusammen kombinieren:

Man kann auf Wunsch das Pflegesachleistungsgeld in Höhe von 1612 Euro, oder 1995 Euro bei Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 und Demenz, bis auf 40% davon zusätzlich für den Entlastungsbetrag nutzen.

Und was ist mit Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 3?

Wenn der Pflegebedürftige z. B. nach einem Klinikaufenthalt eine Kurzzeitpflege benötigt, hat er Anspruch auf einen Zuschuss von 1612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr.

Verhinderungspflege bei Pflegestufe 3:

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte, bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen und auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) im Jahr.

Tagespflege:

Der Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 bekommt von seiner Pflegekasse 1612 Euro für professionelle Tagespflege und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen.

Weitere Leistungen bei Pflegestufe 3 :

- Zuschuss für Hilfsmittel, wie Rollatoren usw.

- Pflegehilfsmittel, bis zu 40 Euro pro Monat

- Zuschuss für Wohnraumanpassung, bis zu 4000 Euro

- kostenlose Beratungseinsätze, zwei Mal im Jahr

- Wohngruppenzuschlag, 2.500 Euro Gründungszuschuss und 205 Euro für Organisationskräfte

Was, wenn jemand sich für eine stationäre Pflege bei Pflegestufe 3 entscheidet:

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 müssen selbst die Kosten für ein Pflegeheim übernehmen, wie beispielsweise für die Unterkunft oder Verpflegung.

Wichtig!

Ab dem neuen Jahr 2017 wird die Pflegestufe 3 auf den  Pflegegrad 4 umgerechnet

Pflegestufe 3 –Demenzkranke  Pflegegrad 4,5

Pflegebedürftige, denen ,,Schwerstpflegebedürftigkeit“ (Pflegestufe 3) anerkannt wurde, werden automatisch dem Pflegegrad 4 zugeordnet. Wenn die Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 dazu noch an Demenz leiden, werden sie dem Pflegegrad 5 zugeordnet.

Hinweis  Lesen Sie mehr unter Pflegegrad  4, Pflegegrad 5

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