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Pflegende Angehörige

In jeder Familie kann früher oder später die Situation eintreten, dass ein geliebtes Familienmitglied pflegebedürftig wird. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann von einem Tag auf den andern das Leben um 180 Grad verändern.

Plötzlich muss man als pflegender Angehörige eine Pflege irgendwie organisieren. Hierfür sollte man sich gut vorbereiten und den Pflegebedürftigen nach Kräften bei seiner Krankheit entlasten und unterstützen. Eine Pflegebedürftigkeit ist schwierig, vor allem für den Pflegebedürftigen aber natürlich auch für pflegenden Angehörigen.

Als pflegender Angehöriger muss man einige Aspekte bedenken. Vor allem bei einem plötzlichen Pflegefall ist es wichtig  sich folgende Fragen zu stellen: 

- kann man als Angehöriger die Pflege selbst übernehmen?

- Wo kann man sich über mögliche Leistungen der Pflegekasse informieren?

- Wie beantragt man den Pflegegrad?

- Was ist MDK? Wie soll man sich auf den Besuch vorbereiten?

- Wie soll man die Pflege organisieren?

- Welche Versorgungsformen gibt es?

- Wie kann man seinen Beruf weiterführen, aber trotzdem für eine geliebte Person da sein?

- Wie soll man die Wohnung umbauen, welche notwendigen Hilfsmittel sollte man beachten?

Vor dem Pflegebedürftigen liegt eine schwierige Zeit, welche auch mit Ängsten verbunden ist, bis man sich mit der neuen Situation abfindet.

Bei der Pflegekasse bekommt man Informationen zu Pflegeleistungen, Pflegemöglichkeiten, Pflegeversorgung und Pflegehilfsmitteln. Sie gibt Auskunft über die Antragstellung, den MDK usw.  

Was ist mit der Arbeit?

Wenn man die Pflege zuerst selbst organisieren möchte, kann man beim Arbeitgeber eine Freistellung beantragen, die gesetzlich geregelt zehn Tage vorsieht. Für diese Zeit steht einem Pflegeunterstützungsgeld zu, es entspricht einem bezahlten Sonderurlaub. Als pflegender Angehöriger haben sie Anspruch auf Pflegezeit, man unterliegt dem Sonderkündigungsschutz. Wenn der Pflegebedarf länger als sechs Monate in Anspruch nimmt, hat man bis zu 24 Monate Anspruch auf  das Familienpflegezeitgesetz - eine wichtige Voraussetzung ist, dass man mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitstätig ist.

 

Versorgungsformen

- der Pflegedienst leistet Hilfe bei der Körperhygiene, der medizinischen Versorgung, leistet Beratung und Unterstützung

- 24-Std-Pflegekraft – die Pflegekraft ist rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen vor Ort, außer der pflegerischen Tätigkeit übernimmt die Pflegerin auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Vorteil ist, dass der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann.

- das Pflegeheim: dort wird der Pflegebedürftige durch professionelles und kompetentes Personal versorgt.

Wenn man sich als pflegender Angehöriger dazu entscheidet die Pflege zu übernehmen, wird es vielleicht dazu kommen, man sich überlastet fühlt. Für viele pflegende  Angehörige geraten in die Situation, dass Sie ein bisschen Zeit für sich brauchen, wichtige Termine wahrnehmen müssen, die ein paar Stunden dauern können, es können aber auch Tage oder womöglich Wochen sein. In dieser Zeit brauchen Sie kurzfristig eine Vertretung. Hilfreich ist in diesem Fall eine Verhinderungspflege, eine Kurzzeitpflege, oder eine Tages- oder Nachtpflege. Als Ersatz  kann ein ambulanter Pflegedienst oder Verwandte, Freunde oder Nachbarn einspringen, um den Pflegebedürftigen zu versorgen. Die Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen ist nicht zu Hause möglich. In dem Fall gibt es  die Verhinderungspflege. Eine Kurzzeitpflege muss in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden. Die Tagespflege bieten viele ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime an. Die Leistungen der Tagespflege umfassen den ganzen Tag, oder auch nur ein paar Stunden. Eine Betreuung erfolgt in Gruppen, die Ernährung erfolgt Ganztags - vom Frühstück, über das Mittagessen manchmal auch bis zum Abendessen, das hängt von den Öffnungszeiten ab, Es wird Hilfe bei der Grundpflege geleistet, z.B. beim Toilettengang. Es werden Freizeitveranstaltungen, z.B. Vorlesungen, Gymnastik, Spaziergänge usw. angeboten. Die Nachtpflege übernehmen vor allem Mitarbeiter des Pflegedienstes, damit beispielsweise demenzkranke Personen in der Nacht gut versorgt sind. Es ist auch möglich, dass man die pflegebedürftige Person über Nacht in eine stationäre Einrichtung gibt.

Kosten für die Pflege?

Die Kosten für die Pflege sind hoch. Aber dank der  Leistungen von der Pflegekasse kann man die Pflege gut und ausreichend für den Pflegebedürftigen organisieren.

Auf folgende Leistungen der Pflegekasse hat der Pflegebedürftige Anspruch:

⇒        Pflegegeld: wenn die Pflege und Betreuung  von Pflegebedürftigen durch Angehörige, Freunde  oder professionelle Hilfe wie Pflegediensten übernommen wird

⇒        Pflegesachleistungen: wenn die pflegebedürftige Person zu Hause professionelle Hilfe vom ambulanten Pflegedienst bekommt

⇒        Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege/Tagespflege/

Weitere Leistungen :

Beratung und Beratungsbesuche

Pflegekurse für Angehörigen

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Zuschuss für Wohnraumanpassung

 Wohngruppenzuschlag

 Vollstationäre Leistungen

Bei eintretender Pflegebedürftigkeit sollten sie sich an Ihre Pflegekasse wenden, damit sie ihren Anspruch auf ihnen zustehende Leistungen geltend machen können. Außerdem erhalten sie dort mehr Informationen zur Pflegebedürftigkeit.

 

 

 

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