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Behandlungspflege-Finanzierung

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden und durch Pflegekräfte, oft auch vom ambulanten Pflegedienst, durchgeführt werden.

All diese Leistungen werden zu Hause an den Pflegebedürftigen, oder  in einer stationären Einrichtung, wie z.B. in einem Pflegeheim, durchgeführt.

Die Leistungen der Behandlungspflege sollen vor allem bei der Heilung von Krankheiten der pflegebedürftigen Person helfen und verhindern, dass sich der Zustand verschlechtert.

Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und ist Teil der häuslichen Pflege. Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse, nicht die Pflegeversicherung.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Wenn der Pflegebedürftige sich im Krankenhaus befindet, dann ist er rund um die Uhr medizinisch versorgt. Nach dem Krankenhausaufenthalt kann der Arzt die Behandlungspflege verordnen, weil der Pflegebedürftige weiterhin medizinisch zu Hause versorgt werden muss. Zum Beispiel wenn jemand Wunden hat, die man fachgerecht versorgen muss.

Die Behandlungspflege ist auch eine gute Lösung, wenn man den Klinikaufenthalt verkürzen oder vermeiden will, dann kann der Arzt die Behandlungspflege auch verordnen.

Leistungen der Behandlungspflege:              

►Dekubitus Behandlung

►Blutdruckmessung und Blutzuckermessung

►Medikamentenvorbereitung und Verabreichung

►Wundenversorgung

►Verbandswechsel

►PEG-Sondenversorgung

►Stomabehandlung

►Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung

►Inhalation

►Katheter, Versorgung

►Venenkatheter (Port), Versorgung

►Insulinspritzen bei Diabetes

►Thrombosespritzen nach einer Operation

►Injektionen

►Absaugen

►Anleitung bei der Krankenpflege

►Psychiatrische Krankenpflege

Behandlungspflege Kosten und Dauer

Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse. Vorab wird ein Mitarbeiter der Krankenkasse überprüfen, ob sich eine Besserung der Krankheit beim Pflegebedürftigen einstellen wird, oder sich während der  Behandlung der Zustand verschlechtern könnte.

⇒Die Erstverordnung dauert 14 Tage, die Dauer der Pflege hängt vom Zustand des Patienten ab.

⇒Eine Krankenhausverhinderungspflege kann bis zu vier Wochen dauern. Wenn der Krankheitszustand länger andauert, kommt der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Versicherte kann eine Pflegestufe, seit 2017 Pflegegrad genannt, bekommen (bis zu sechs Monate lang).

Alle Versicherten, die Behandlungspflege benötigen, zahlen ab dem 18 Lebensjahr 10 Prozent der Kosten pro Tag selbst, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Wenn die Behandlungspflege durch den Pflegedienst durchgeführt wird, werden die Kosten des Pflegedienstes direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.