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Pflegegrad

Seit Anfang 2017 trat die Pflegereform in Kraft. Bisher gab es die Pflegestufen 0,1,2,3, die von den Pflegeraden 1,2,3,4,5 abgelöst werden. Diese Überleitung finden man im Sozialgesetzbuch § 140 Abs.11 (GB XI) wieder.

Ziel der Reform war die Pflegeleistungen besser an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen anzupassen. Vorrangig geht es hier um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenzkranke, psychisch kranke und geistig behinderte Personen. Es ist sehr wichtig, da die Anzahl der Demenzkranken Menschen ständig steigt.

Bisher spielten vor allem die körperlichen Einschränkungen bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen eine wesentliche Rolle. Demenzkranke Menschen bekamen die gleiche Pflegeleistungen, wie körperlich pflegebedürftige Menschen. Dies hatte zur Folge, dass demenzkranke Menschen zu einem großen Teil von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen wurden, wenn Sie z. B. körperlich noch ganz fit waren aber trotz allem Betreuung benötigten.

In den neuen Pflegegraden werden körperliche pflegebedürftige Menschen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprechend dem Verlust ihrer Selbstständigkeit eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Umrechnung Pflegestufe zu Pflegegrad

*bisher nicht vorgesehen ⇒Pflegegrad 1

*Pflegestufe 0, 1⇒Pflegegrad 2

*Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz ⇒Pflegegrad 3

*Pflegestufe 2⇒Pflegegrad 3

*Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz ⇒Pflegegrad 4

*Pflegestufe 3⇒Pflegegrad 4

*Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz ⇒Pflegegrad 5

*Pflegestufe 3 plus Härtefall⇒Pflegegrad 5

 

Wichtig !

Wie man einen Pflegegrad beantragt?

Man muss einen Antrag stellen, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen.

Wer seit 2017  einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellt, wird vom neuen Begutachtungsassessment  (NBA) persönlich bewertet. Der Gutachter ermittelt den Grad, in den der Versicherte eingestuft wird, das gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat Versicherte. Bei gesetzlich Versicherten ermittelt der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und bei privat Versicherten die Medicproof GmbH den Pflegegrad.

 

Was wenn man eine anerkannte Pflegestufe schon hat?

Wenn einem bereits eine Pflegestufe 1,2,3 oder 0 anerkannt wurde , wird man nicht erneut begutachtet, sondern die Pflegestufe wurde automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt.

Umrechnung Pflegestufe zu Pflegegrad

NBA(das Neue Begutachtungsassessment) –Was wird überprüft?

  1. Mobilität (10%)→ körperliche Beweglichkeit z. B. das selbstständige Aufstehen aus dem Bett, das Treppensteigen, das selbständige Bewegen im Wohnbereich

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)(Modul 2 und 3 zusammen ergeben 15%)→reden und verstehen, z. B. Zeit und Ort Orientierung

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)→ Ängste und Aggressionen, nächtliche  Unruhe

  4. Selbstversorgung (40%)→Körperpflege, Ernährung, Alltagstätigkeiten

  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)→z. B. Medikamente selbst einnehmen, Blutzuckermessung

  6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15%)→ z. B. Kontakte mit anderen Menschen

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