Der Pflegegrad 2 steht für eine
,,erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”
Wenn man zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss im Falle von gesetzlich Versicherten vorab ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und bei privat Versicherten der MEDICPROOF den Patienten bewerten.
Wer erhält den Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 ist für Personen ohne Einschränkungen in der Alltagskompetenz oder mit Einschränkung der Alltagskompetenz, aber mit stärker ausgeprägten Störungen des Bewegungsapparates bestimmt.
Umrechnung seit 01.01.2017 Pflegestufen→Pflegegrad 2
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Pflegestufe 0 also Demenzkranke betreuungsbedürftige Personen mit Einschränkung in der Alltagskompetenz⇒Pflegegrad 2
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Pflegestufe 1⇒Pflegegrad 2
Welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 2 erfüllt werden?
Es werden 6 Bereiche durch NBA (das Neue Begutachtungsassessment) begutachtet:
1. Mobilität (10%), körperliche Beweglichkeit, z. B. das selbstständige Aufstehen aus dem Bett, das Treppensteigen, das selbständige Bewegen im Wohnbereich
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%) (Modul 2 und 3 zusammen ergeben 15%) wie das Sprechen und Verstehen, z. B. Zeit und Ort Orientierung
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%), Ängste und Aggressionen, nächtliche Unruhe
4. Selbstversorgung (40%), Körperpflege, Ernährung, Alltagstätigkeiten
5. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%), z. B. Medikamente selbst einnehmen, Blutzuckermessung
6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15%), z. B. Kontakte mit anderen Menschen
Pflegebedürftige Personen, die bei der Bewertung eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 bekommen, werden in den Pflegegrad 2 eingeordnet.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 2:
Ohne Einschränkung der Alltagskompetenz:
►Grundpflege - 30-127 Minuten
►Psychosoziale Hilfe - gelegentlich bis 1 x täglich
►Nächtliche Hilfe - 0-1x
►Anwesenheit am Tag - nein
Mit Einschränkung der Alltagkompetenz (Demenz):
►Grundpflege - 8-58 Minuten
►Psychosoziale Hilfe - mehrfach bis häufig 2-12x täglich
►Nächtliche Hilfe - nein
►Anwesenheit am Tag - stundenweise
Pflegebedürftige ohne Einschränkung der Alltagskompetenz:
Hilfe bei Alltagsverrichtungen: Die pflegebedürftigen Personen benötigen Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Toilettengang - mehrmals am Tag.
Psychosoziale Unterstützung: gelegentlich
Nächtliche Hilfe: einmal pro Nacht notwendig
Anwesenheit am Tag: nicht notwendig
Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen: Hilfe bei der Medikamentenvergabe, beim Spritzen von Insulin, oder Begleitung bei Arztbesuchen.
Organisation der Hilfe: Pflegedienst kann einmal pro Woche kommen als Hilfe zum Baden. Es ist auch möglich, dass der Pflegedienst zweimal am Tag kommt. Jedoch soll die Hilfe vor allem von den Angehörigen übernommen werden.
Pflegebedürftige mit Einschränkungen in der Alltagskompetenz:
Hilfe bei Alltagsverrichtungen: Pflegebedürftige brauchen vor allem Impulsgaben und Aufsicht. Sie können in Maßen die Grundpflege allein durchführen.
Psychosoziale Unterstützung: Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 benötigen 5 bis 10 Mal am Tag psychosoziale Unterstützung bei den Alltagsaktivitäten, wie dem Haushalt und Gesprächen usw.
Nächtliche Hilfe: in der Regel keine nächtliche Hilfe
Anwesenheit am Tag: Personen mit Einschränkungen in der Alltagskompetenz müssen beobachtet werden. In gewohnter Umgebung können Sie ein paar Stunden allein bleiben, aber in außergewöhnlichen Situationen kommen Sie nicht selbstständig zurecht.
Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen: Bei der Medikamentengabe ist Hilfe notwendig.
Organisation der Hilfe: 2 bis 5 Mal am Tag Sachleistungen durch einen Pflegedienst für Personen, die allein wohnen.
Welche Leistungen erhalten pflegebedürftige Personen, die vom Pflegegrad 2 betroffen sind?
⇒Geldleistung ambulant⇒316 Euro bei häuslicher Hilfe von Angehörigen oder Freunden
⇒Sachleistung ambulant⇒ 689 Euro für den Pflegedienst
⇒Entlastungsbetrag ambulant⇒ 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
⇒Leistungsbetrag stationär⇒ 770 Euro für die stationäre Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim
⇒bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil⇒ 580 Euro
Geldleistung ambulant:
Pflegebedürftige mit oder ohne Einschränkung der Alltagskompetenz haben Anspruch auf 316 Euro für Hilfeleistungen durch Angehörige oder Freunde.
Sachleistung ambulant:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 689 Euro. Dieses Geld bekommen die pflegebedürftige Personen nicht direkt, sondern der ambulante Pflegedienst rechnet dies direkt mit den Pflegekassen ab.
Entlastungsbetrag ambulant:
Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in besonderen Fällen 208 Euro kann der Pflegebedürftige nutzen:
*um an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen, um geistig und körperlich aktiv zu bleiben.
*eine Haushalthilfe einzustellen, z. B. zum Putzen.
*einen Alltagsbegleiter einzustellen, der Hilfe beim Begleiten, Einkaufen leisten kann.
Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag kann man zusammen kombinieren:
Man kann auf Wunsch das Pflegesachleistungsgeld in Höhe von 689 Euro bis auf 40 % davon zusätzlich für den Entlastungsbetrag nutzen.
Und was ist mit Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 ?
Wenn der Pflegebedürftige, z. B. nach einem Klinikaufenthalt, eine Kurzzeitpflege benötigt, hat er Anspruch auf einen Zuschuss von 1612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2:
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen und auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen (28 Tage) im Jahr.
Tagespflege:
689 Euro pro Monat für Tagespflege und Nachtpflege - als teilstationäre Pflegeleistungen - stehen den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zu.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2 :
►Beratung und Beratungsbesuche - kostenlos
►Pflegekurse für Angehörigen - kostenlos
►Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
►Zuschuss für Wohnraumanpassung
►Wohngruppenzuschlag
Wie bei Pflegegrad 1⇒ Pflegegrad 1
Was, wenn jemand sich für eine stationäre Pflege bei Pflegegrad 2 entscheidet:
Für die stationäre Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf 770 Euro pro Monat.
Abschließend
Pflegegrad 2 |
|
Pflegestufe |
0,1 |
Gesamtpunkte (NBA) |
27 bis 47,5 |
LEISTUNGEN: |
|
Geldleistung ambulant |
316 Euro |
Sachleistung ambulant |
689 Euro |
Entlastungsbetrag ambulant |
125 Euro |
Leistungsbetrag stationär |
770 Euro |
bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil |
580 Euro |