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Pflegegrad 1

*Definition: Man wird in den Pflegegrad 1 eingestuft, wenn man eine Gesamtpunktzahl von 12,5 von 27 Gesamtpunkten erreicht hat. Der Pflegegrad 1 steht für ,,geringe Beeinträchtigung bei der Selbstständigkeit”.

Der Pflegegrad 1 gehört zu der niedrigsten Stufe der Pflegebedürftigkeit und steht für Menschen, welche die Grundbedingungen nicht erfüllt haben. Somit haben die Pflegebedürftigen trotzdem eine Chance eine Unterstützung von Pflegeversicherung zu bekommen.

Wer erhält den Pflegegrad 1

Der Pflegebedürftige, der nur geringfügig hilfsbedürftig ist, also körperlich und geistig noch recht beweglich.

Dieser Pflegegrad wurde bei der alten Pflegestufe nicht berücksichtigt, deshalb haben neue Antragsteller Anrecht auf den Pflegegrad 1. Hierbei wurde keine Pflegestufe  in einen Pflegegrad umgewandelt.

 

Welche Voraussetzungen müssen für den Pflegegrad 1 erfüllt werden?

Grundpflege-27 – 60 Min.

Psychosoziale Hilfe-gelegentlich

Nächtliche Hilfe-nein

Anwesenheit am Tag-nein

Hilfe bei Alltagsverrichtungen-der Pflegebedürftige benötigt teilweise Hilfe beim Waschen und Ankleiden, Toilettenbenutzung erfolgt selbständig.

Psychosoziale Unterstützung-in geringem Umfang erforderlich.

Anwesenheit am Tag-außer pflegerische Hilfe nicht notwendig.

Unterstützung beim krankheitsbedingten Anforderungen-nur geringen Unterstützungsbedarf, z. B. Hilfe beim Vergeben der Medikamente.

Organisation der Hilfe-Hilfe für den Pflegebedürftigen sollen vor allem die Familie, Freunde und Bekannte organisieren. In Ausnahmefällen ist eine Sachleistung in Form eines Pflegedienstes notwendig.

 

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige, die Pflegegrad 1 haben?

⇒Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) - 125 Euro (für die Grundpflege kann man diese Geldleistung einsetzen, wenn es um den ambulanten Pflegedienst geht)

⇒Leistungsbetrag stationär-125 Euro

⇒Beratung und Beratungsbesuche-kostenlos

⇒Pflegekurse für Angehörigen-kostenlos

⇒Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

⇒Zuschuss für Wohnraumanpassung

⇒Wohngruppenzuschlag

Der Pflegebedürftige kann mit Hilfe des Entlastungsbetrages z. B.:

*an einer Betreuungsgruppe teilnehmen, um geistig und körperlich aktiv zu bleiben.

*eine Haushalthilfe einstellen, z. B. zum Putzen.

*einen Alltagsbegleiter einstellen, der Hilfe beim Begleiten, Einkaufen leisten kann.

Wenn es um den Zuschuss für Wohnraumanpassung geht?

Wenn es um eine altersgerechte Wohnung geht, kann der Pflegebedürftige einen  einmaligen Zuschuss beantragen,  z. B. für einen Treppenlift, Umbau  der Badewanne in eine Dusche. Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro betragen.

Versorgung mit Pflege-Hilfsmitteln:

Es besteht ein Anspruch auf Zuschüsse für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein sog. technisches Pflegehilfsmittel. Es kostet monatlich 18,36 Euro und einmalig 10,49 Euro.

Wohngruppenzuschlag:

Wenn der Pflegebedürftige in eine ambulanten betreute Wohngruppe oder Senioren-Wohngemeinschaft (WG) einzieht, wird eine Wohnraumanpassung gewährt, wenn höchstens vier Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1 darin wohnen. Zusätzlich erfolgt für maximal vier Bewohner ein einmaliger Einrichtungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Der Zuschuss für Organisationskraft beträgt monatlich 214 Euro.

Was wenn jemand sich für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim entscheidet?

Die Kosten für die stationäre Pflege für Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 übernimmt  nicht die Pflegekasse. Natürlich kann der monatliche Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür angerechnet werden. Wenn es um Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten geht, muss man diese selbst übernehmen.      

                                                     Abschließend

 

PFLEGEGRAD  1

Pflegestufe

Bisher nicht vorgesehen

Gesamtpunkte (NBA)

12,5 bis unter 27 Punkte

LEISTUNGEN:

 

Entlastungbetrag

125 Euro

Leistungsbetrag stationär

125 Euro

Beratung

kostenlos

Pflegekurse

kostenlos

Pflegehilfsmitteln

18,36 Euro monatlich,einmalig 10,49

Wohnraumanpassung

bis 4000 Euro

Wohngruppenzuschlag

Einrichtungszuschuss einmalig 2500 Euro, Organisationskraft pro Monat 214 Euro

 

 

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